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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung, Begriffsdefinitionen
(1) Physio-Fit e.V, Mariendorfer Damm 165, 12107 Berlin, Deutschland (im Folgenden: „wir“ oder „Physio-Fit e.V. Kursbuchung“) betreibt unter der Webseite https://mein.pf-ev.de einen Online-Shop für Waren und Dienstleistungen. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen uns und unseren Kunden (im Folgenden: „Kunde“ oder „Sie“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) „Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wobei eine rechtsfähige Personengesellschaft eine Personengesellschaft ist, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
§ 2 Zustandekommen der Verträge, Speicherung des Vertragstextes
(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Online-Shop unter https://mein.pf-ev.de.
(2) Unsere Produktdarstellungen im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
(3) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Online-Shop gelten folgende Regelungen: Der Kunde gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Online-Shop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft. Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:
- Auswahl der gewünschten Ware, der gewählten Dienstleistung(en),
- Hinzufügen der Produkte durch Anklicken des entsprechenden Buttons (z.B. „In den Warenkorb“, „In die Einkaufstasche“ o.ä.),
- Prüfung der Angaben im Warenkorb,
- Aufrufen der Bestellübersicht durch Anklicken des entsprechenden Buttons (z.B. „Weiter zur Kasse“, „Weiter zur Zahlung“, „Zur Bestellübersicht“ o.ä.),
- Eingabe/Prüfung der Adress- und Kontaktdaten, Auswahl der Zahlungsart, Bestätigung der AGB und Widerrufsbelehrung,
- Abschluss der Bestellung durch Betätigung des Buttons „Jetzt kaufen“. Dies stellt Ihre verbindliche Bestellung dar.
- Der Vertrag kommt zustande, indem Ihnen innerhalb von drei Werktagen an die angegebene E-Mail-Adresse eine Bestellbestätigung von uns zugeht.
(4) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit Physio-Fit e.V, Mariendorfer Damm 165, 12107 Berlin, Deutschland zustande.
(5) Vor der Bestellung können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen, insbesondere der Bestelldaten, der AGB und der Widerrufsbelehrung, erfolgt per E-Mail nach dem Auslösen der Bestellung durch Sie, zum Teil automatisiert. Wir speichern den Vertragstext nach Vertragsschluss nicht.
(6) Eingabefehler können mittels der üblichen Tastatur-, Maus- und Browser-Funktionen (z.B. »Zurück-Button« des Browsers) berichtigt werden. Sie können auch dadurch berichtigt werden, dass Sie den Bestellvorgang vorzeitig abbrechen, das Browserfenster schließen und den Vorgang wiederholen.
(7) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
§ 3 Gegenstand des Vertrages und wesentliche Merkmale der Produkte
(1) Bei unserem Online-Shop ist Vertragsgegenstand:
- Der Verkauf von Waren. Die konkret angebotenen Waren können Sie unseren Artikelseiten entnehmen.
- Die Erbringung von Dienstleistungen. Die konkret angebotenen Dienstleistungen können Sie unseren Artikelseiten entnehmen.
(2) Die wesentlichen Merkmale der Ware und Dienstleistungen finden sich in der Artikelbeschreibung.
(3) Für den Verkauf digitaler Produkte gelten die aus der Produktbeschreibung ersichtlichen oder sich sonst aus den Umständen ergebenden Beschränkungen, insbesondere zu Hard- und/oder Softwareanforderungen an die Zielumgebung. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist Vertragsgegenstand nur die private und gewerbliche Nutzung der Produkte ohne das Recht zur Weiterveräußerung oder Unterlizensierung.
§ 4 Preise, Versandkosten und Lieferung
(1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten sind Gesamtpreise und beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
(2) Der jeweilige Kaufpreis ist vor der Lieferung des Produktes zu leisten (Vorkasse), es sei denn, wir bieten ausdrücklich den Kauf auf Rechnung an. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche im Online-Shop oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche sofort zur Zahlung fällig.
(3) Zusätzlich zu den angegebenen Preisen können für die Lieferung von Produkten Versandkosten anfallen, sofern der jeweilige Artikel nicht als versandkostenfrei ausgewiesen ist. Die Versandkosten werden Ihnen auf den Angeboten, ggf. im Warenkorbsystem und auf der Bestellübersicht nochmals deutlich mitgeteilt.
(4) Alle angebotenen Produkte sind, sofern nicht in der Produktbeschreibung deutlich anders angegeben, sofort versandfertig (Lieferzeit: gewöhnlich 2 – 4 Werktage nach dem Eingang der Zahlung).
(5) Es bestehen die folgenden Liefergebietsbeschränkungen: Die Lieferung erfolgt in folgende Länder: Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Kroatien, Irland, Italien, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei.
§ 5 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
§ 6 Widerrufsrecht
Als Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht. Dieses richtet sich nach unserer Widerrufsbelehrung.
§ 7 Haftung
(1) Vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen ist unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(2) Wir haften bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht unbeschränkt. Wenn wir durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug geraten sind, wenn die Leistung unmöglich geworden ist oder wenn wir eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Dazu gehört insbesondere unsere Pflicht zum Tätigwerden und der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung, die in § 3 beschrieben wird.
§ 8 Vertragssprache
Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
§ 9 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf gelieferte Sachen 12 Monate.
(3) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache/die digitalen Güter oder die erbrachte Dienstleistung bei Vertragserfüllung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies natürlich keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
§ 10 Schlussbestimmungen/Streitbeilegung
(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
(3) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
(4) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
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Satzung des Vereins Physio-Fit e.V.
§ 1 Name und Sitz
(1) Der am 19.September 2001 in Berlin-Spandau gegründete Verein führt den Namen Physio-Fit e.V.
(2) Der Sitz des Vereins ist
Haus 16B
Stadtrandstraße 555
13589 Berlin
(3) Er ist in das Vereinsregister Amtsgericht Charlottenburg eingetragen und führt den Zusatz -e.V.-
§ 2 Zweck des Vereins
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts -steuerbegünstigte Zwecke- der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung und Ausübung des Gesundheits- und Rehabilitationssportes sowie ein regelmäßiger Trainingsbetrieb. Dieser Zweck wird beispielsweise verwirklicht durch die Ausübung der Sportarten:
– Turnen und Gymnastik
– Gerätetraining.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt in erster Linie nicht eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Gliederung des Vereins
(1) Der Verein besteht aus Abteilungen, die entsprechend § 2 dieser Satzung tätig sind.
§ 4 Verbandszugehörigkeit des Vereins und seiner Abteilungen
(1) Die Abteilungen können über den Verein Fachverbänden des Landessportbundes Berlin e.V. angeschlossen sein.
(2) Der Verein erkennt die Bestimmungen der Sportverbände an, soweit sie den Übungsbetrieb betreffen.
§ 5 Mitgliedschaft
(1) Der Verein besteht aus
a. ordentlichen volljährigen Mitgliedern
b. ordentlichen minderjährigen Mitgliedern
c. fördernden Mitgliedern
d. Ehrenmitgliedern
e. Kurzzeitmitgliedern bzw. befristeten Mitgliedern
Der Erwerb einer von vornherein befristeten Mitgliedschaft im Verein ist für einen bestimmten Zeitraum möglich. Der Zeitraum ist monatlich gestaffelt und ergibt sich aus den fachlichen Angeboten des Vereins. Die Höhe des Beitrages und die Zahlungsmodalitäten für diese Kurzzeitmitgliedschaften/ befristeten Mitgliedschaften ergeben sich aus der Beitragsordnung. Der Mitgliedsbeitrag für Kurzzeitmitgliedschaften ist nicht rückzahlbar, auch wenn die Angebote des Vereins – gleich aus welchem Grund – nicht genutzt werden.
Die Kurzzeitmitgliedschaft bzw. befristete Mitgliedschaft ist eine eigenständige bzw. besondere aber gleichberechtigte Mitgliedschaft. Die Kurzzeit- bzw. befristeten Mitglieder haben die gleichen Grundrechte und Pflichten wie andere Mitglieder.
§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Mitglied im Verein kann jede natürliche Person werden.
(2) Der Aufnahmeantrag muss schriftlich an den Vorstand des Vereins gerichtet werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter*in erforderlich.
(3) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung muss dem Antragsteller/in schriftlich mitgeteilt werden.
§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet:
1. mit dem Tod des Mitgliedes
2. durch Austritt des Mitgliedes
3. durch Ausschluss aus dem Verein
4. durch Streichung aus der Mitgliederliste.
(2) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gegenüber dem Vorstand.
Ausgenommen sind befristete Mitgliedschaften.
(3) Der Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen, wenn ein Mitglied gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat. Weiterhin ist ein Ausschluss möglich, wenn ein Mitglied nach zweimaliger erfolgloser schriftlicher Anmahnung den Mitgliedsbeitrag – ggf. die Aufnahmegebühr oder die Umlage – nicht gezahlt hat.
(4) Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Zuvor ist dem Mitglied Gelegenheit des rechtlichen Gehörs zu gewähren. Der Ausschluss ist schriftlich mitzuteilen.
(5) Mit dem Austritt oder dem Ausschluss verliert das ehemalige Mitglied jegliche Ansprüche auf eventuelles Vereinsvermögen.
§ 8 Beiträge
(1) Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge. Er kann Aufnahmegebühren und Entgelte für Kurse und Angebote festsetzen.
(2) Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren werden von der Mitgliedsversammlung festgelegt. Entgelte für Kurse und Angebote werden vom Vorstand festgelegt.
(3) Ehrenmitglieder sind von der Entrichtung von Beiträgen befreit.
(4) Alles Weitere regelt die Beitragsordnung.
(5) Darüber hinaus finanziert sich der Verein aus Spenden und Fördermitteln.
§ 9 Geschäftsjahr
(1) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 10 Organe des Vereins
(1) Organe des Vereins sind:
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand.
§ 11 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
(2) Die Mitgliederversammlung ist von dem/der Vorsitzenden, im Verhinderungsfall von dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, mindestens einmal im Jahr abzuhalten. Die Einladung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung per Aushang an der Informationstafel vor den Trainingsräumen des Vereins mindestens 4 Wochen vor der Versammlung. Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn mindestens 10% der Mitglieder dies verlangen. Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die Einladungsformalien der ordentlichen Mitgliederversammlung.
(3) Jedem volljährigen Mitglied steht eine Stimme zu. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.
(4) Jedes Mitglied kann bis 14 Tage vor der Mitgliederversammlung Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung schriftlich beim Vorstand einreichen.
(5) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
(6) Die Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen. Die Entscheidung über die Auflösung des Vereins sowie über Satzungsänderungen sind mit einer Zweidrittel-Mehrheit zu fällen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben und werden nicht gezählt.
(7) Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für die folgenden Angelegenheiten zuständig:
1. Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltplanes für das nächste Kalenderjahr
2. Feststellung der Jahresrechnung
3. Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes
4. Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstandes
6. Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins
7. Wahl des Vorstandes
8. Wahl der Kassenprüfer
9. Beschlussfassung über Ordnungen und deren Änderungen.
(8) Von den Mitgliederversammlungen werden Protokolle angefertigt, die vom Vorsitzenden bzw. seinem Beauftragten und dem Schriftführer unterzeichnet werden.
§ 12 Vorstand
(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus 4 Mitgliedern:
a. Dem/der Vorsitzenden
b. Dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
c. Dem/der Schatzmeister/in
d. sowie einem weiteren Mitglied.
Im Vorstand sind mindestens 2 Sportlehrer vertreten.
Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtszeit aus, so soll möglichst umgehend die Mitgliederversammlung eine Ergänzungswahl vornehmen.
(2) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Im Innenverhältnis sind die anderen Vorstandsmitglieder gehalten von ihrer Vertretungsbefugnis nur Gebrauch zu machen, wenn der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende verhindert sind.
(3) Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung alle 4 Jahre neu gewählt.
(4) Kandidaten für ein Vorstandsamt haben sich spätestens 2 Wochen vor der Wahl schriftlich vorzustellen. Dies geschieht im Anhang zur Einladung zur Mitgliederversammlung, die vor den Trainingsstätten aushängt.
(5) Der/die Vorsitzende, im Verhinderungsfall der/die stellvertretende Vorsitzende, beruft und leitet die Sitzungen des Vorstandes.
Er/sie ist verpflichtet, den Vorstand einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder aber, wenn dies von der Mehrheit der Vorstandsmitglieder verlangt wird.
(6) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
(7) Der Vorstand kann zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben Ausschüsse einrichten, die ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen und beraten.
(8) Von der/dem Vorsitzende/n werden Protokolle angefertigt, die vom Vorsitzenden bzw. seinem Beauftragten und dem Schriftführer unterzeichnet werden.
(9) Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Der Vorstand kann aber bei Bedarf eine Vergütung nach Maßgabe einer Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 26a EStG beschließen.
§ 13 Kassenprüfung
(1) Die ordnungsgemäße Buch- und Kassenführung des Vereins wird regelmäßig durch zwei von der Mitgliederversammlung gewählten Kassenprüfer*innen geprüft. Diese erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfbericht und beantragen die Entlastung des Schatzmeisters.
(2) Die Kassenprüfer werden für 2 Jahre gewählt.
§ 14 Gerichtsstand
(1) Gerichtsstand ist der Sitz des Vereins.
§ 15 Auflösung des Vereins
(1) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an den Landessportbund Berlin, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
(2) Als Liquidatoren werden der/die Vorsitzende und ein/e Stellvertreter*in bestellt.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Satzung gem. § 71 BGB zeichnet der Vorstand wie folgt:
Ingo Rentzsch – Vorsitzender
Birgit Dobosch – stellv. Vorsitzende
Christoph Baunack – Kassenwart
Mario Schröder – Vorstandsmitglied